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Deutlich weniger neue Steuerberater in den Übergangsjahren? Eine unbeabsichtigte Folge der Examensreform.

Unbeabsichtigte Folgen der Reform der Steuerbertarprüfung

Gunnar Tetzlaff

Gunnar Tetzlaff

3min

Die Verhandlungen zur Reform des Steuerberaterexamens zwischen den Steuerberaterkammern und der Finanzverwaltung sind mit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs des BMF auf der Zielgerade angekommen. 

Die Bestandteile der Reform werden dabei schon länger diskutiert.

Doch eine unbeabsichtigte Folge der Reform wurde bislang wenig thematisiert.

In den Übergangsjahren wird es mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich weniger neue Steuerberater geben als bisher.

In meinen weiteren Ausführungen gehe ich davon aus, dass der kommunizierte Zeitplan gehalten werden und die Reform ab 2028 in Kraft treten kann. Es spielt aber keine Rolle, ob sie sich ggf. um ein Jahr verschieben würde, denn dann würden dieselben Effekte eintreten, nur mit Verzögerung.

Die ersten Auswirkungen werden sich im Jahr 2027 ergeben, dem letzten Jahr, in dem noch nach altem Modus geprüft wird.

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zumindest ein Teil der Kandidaten, die bereits 2027 schreiben könnten, mit der Prüfung bis 2028 warten wird, auch wenn ich das in den wenigsten Fällen empfehlen würde.

Der Grund werden begründete und teilweise auch unbegründete Erwartungen an die reformierte Prüfung sein.

Es lässt sich schwer abschätzen, wie groß der Anteil der Kandidaten sein wird, die mit ihrer Prüfung auf die Reform warten werden.

Meine Vermutung ist, dass wenigstens 10 bis 20 Prozent der Kandidaten ihre Prüfung aufschieben werden.

Doch der größte Effekt dürfte sich erst 2028, im ersten Jahr der Reform, zeigen.

Denn alle Kandidaten, die die Modularisierung in Anspruch nehmen und nicht alle Klausuren schreiben, können in dem Jahr das Examen zwangsläufig noch nicht bestehen.

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Nach den Erfahrungen aus der Modularisierung des WP-Examens (auch wenn es kein idealer Vergleich ist) würde ich davon ausgehen, dass wenigstens die Hälfte der Kandidaten die Klausuren über mehrere Jahre verteilen wird.

Dazu kommen dann noch alle Kandidaten, die eine der Klausuren oder die mündliche Prüfung nicht bestehen.

Das dürfte dazu führen, dass sich im Jahr 2028 die rund 50% Bestehensquote nach derzeitigem Modus mehr als halbieren würde.

Während im Jahrgang 24/25 2.242 Kandidaten das Examen abgeschlossen haben, könnten es 2028 weniger als 1.000 sein.

Auch im Jahr 2029 würde ich aus den genannten Gründen noch mit einem deutlichen Rückgang rechnen.

In den Prüfungsjahren 2030 und 2031 dürfte die Übergangsphase weitgehend abgeschlossen sein und die Abschlusszahlen sollten sich dann wieder dem langjährigen Schnitt annähern.

Ein offener Diskussionspunkt ist, ob die Verrechnung in der schriftlichen Prüfung erhalten bleiben soll, wenn alle drei Klausuren auf einmal geschrieben werden.

Ich würde diesen Schritt insgesamt für sehr begrüßenswert halten.

Falls es so kommen sollte, dürfte das auch den Einbruch an neuen Steuerberatern in den Übergangsjahren etwas abmildern, auch wenn es ihn sicherlich nicht vollständig wird kompensieren können.

Ein Punkt ist dabei noch zu berücksichtigen: Als Arbeitskräfte sind die Kandidaten natürlich weiterhin verfügbar, nur eben noch ohne Titel.

Trotzdem dürfte das verknappte Angebot bei Jungsteuerberatern in den Übergangsjahren deutlich zu spüren sein, sofern es nicht von externen Effekten überlagert werden sollte.


Gunnar Tetzlaff ist Steuerberater und Senior Manager Tax & Legal bei PWC. Darüber hinaus ist er in der Tax Redaktion aktiv und begleitet hunderte Prüfungsanwärter*innen auf dem Weg zum Steuerberaterexamen.

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